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   BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98   

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BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98 (https://dejure.org/1999,780)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1999 - 6 P 3.98 (https://dejure.org/1999,780)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 6 P 3.98 (https://dejure.org/1999,780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen; Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung - Übertragung neuer Aufgaben - Neueingruppierung - Mitbestimmung des Personalrates - Wechsel der Vergütungsgruppe - Wechsel der Fallgruppe - Zeit- oder Bewährungsaufstieg

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen; Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 151
  • NZA-RR 2000, 389
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Nicht weniger einleuchtend ist es, als Gegenstand dieser Einreihung in erster Linie auf die zu verrichtende Tätigkeit abzustellen, die bei der Einreihung einem nach Tätigkeitsmerkmalen festgelegten Vergütungssystem zuzuordnen ist (vgl. auch BAGE 60, 330, 342 und Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - PersR 1995, 498, 499; s. aber auch BAGE 64, 254, 258; 66, 48, 52; 68, 104, 108).

    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500) hat den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG zu Recht als "eingruppierungsneutral" bezeichnet.

    Ob Sinn und Zweck der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG es erfordern können, daß Umsetzungen auf andere Arbeitsplätze, die bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden sind, erneut die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auslösen, kann daher offenbleiben (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500).

    Das Bundesarbeitsgericht setzt voraus, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500 mit Hinweis auf den Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972).

  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Darin ist der Senat noch davon ausgegangen, daß unter "Eingruppierung" die "erstmalige Einreihung eines Beschäftigten bzw. seiner Tätigkeit in ein vorgegebenes Vergütungssystem" zu verstehen sei (stRspr seit Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4; s. z.B. auch Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 58 und vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5; ebenso Wahlers PersV 1998, 219, 220 a.E.).

    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Nicht weniger einleuchtend ist es, als Gegenstand dieser Einreihung in erster Linie auf die zu verrichtende Tätigkeit abzustellen, die bei der Einreihung einem nach Tätigkeitsmerkmalen festgelegten Vergütungssystem zuzuordnen ist (vgl. auch BAGE 60, 330, 342 und Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - PersR 1995, 498, 499; s. aber auch BAGE 64, 254, 258; 66, 48, 52; 68, 104, 108).

    Dem OVG Berlin (vgl. zu § 87 BlnPersVG: Beschluß vom 9. September 1994 - OVG PV (Bln) 1.94 - PersR 1995, 302, 303) und dem Bundesarbeitsgericht (stRspr zu § 99 BetrVG 1972 seit Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972; etwa auch Beschluß 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330, 333 f.) ist darin zu folgen, daß dieses Ergebnis zu vermeiden ist: Das Mitbestimmungsverfahren darf weder die Eingliederung noch vorläufige Entgeltzahlungen hindern.

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Das Bundesarbeitsgericht setzt voraus, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500 mit Hinweis auf den Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Es geht hier um eine Neu-Eingruppierung in einer veränderten Eingruppierungssituation (vgl. zu diesem Begriff BAG, Beschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Ebensowenig handelt es sich in diesen qualifizierten Fällen - anders als sonstigen Fällen der Überprüfung der maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 9) - um eine rein vorbereitende Überprüfung der letztlich unterbleibenden Maßnahme.
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    Es geht hier um eine Neu-Eingruppierung in einer veränderten Eingruppierungssituation (vgl. zu diesem Begriff BAG, Beschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82

    Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung -

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90

    Eingruppierung von Heimarbeiterinnen

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

  • VGH Bayern, 26.03.1986 - 17 C 86.00391
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmter Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 nicht abgedruckt; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 75 Rn. 19; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 75 Rn. 37; Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37).

    c) Im Rahmen der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 NWPersVG gilt das Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 159 f. bzw. S. 14 und vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2 Rn. 15).

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Anderenfalls liegt in der Weiterzahlung des bisherigen Entgelts konkludent die Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 162, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).

    h) Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neues Arbeitsplatzes ist unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist (offen gelassen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 161 bzw. S. 15).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Nachdem in der Senatsrechtsprechung anerkannt ist, dass sich die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auf Fälle erstreckt, in denen ein neuer Arbeitsplatz zu bewerten oder ein neuer Tarifvertrag anzuwenden ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 155 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 11 ff. und vom 27. Mai 2009 a.a.O.), unterscheiden sich die beiden genannten Mitbestimmungsregelungen in ihrer Reichweite - wenn überhaupt - allenfalls noch marginal.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann entfallen, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162; Beschl. v. 8.12.1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 162).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

    Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmter Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 nicht abgedruckt; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 75 Rn. 19; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 75 Rn. 37; Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37).

    c) Im Rahmen der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 NWPersVG gilt das Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 159 f. bzw. S. 14 und vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2 Rn. 15).

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Anderenfalls liegt in der Weiterzahlung des bisherigen Entgelts konkludent die Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 162, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).

    h) Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neues Arbeitsplatzes ist unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist (offen gelassen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 161 bzw. S. 15).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Aufgrund der bundesrechtlichen Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), die in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG erstmals die "Eingruppierung" als Alternative eines Mitbestimmungstatbestandes ausdrücklich angeführt hat, ist jedoch eine grundlegende systematische Weichenstellung getroffen worden, weshalb sich das zuvor beschriebene Begriffsverständnis seither nicht mehr aufrechterhalten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Diese lässt sich im geltenden Bundespersonalvertretungsgesetz nicht (mehr) als Teil der Einstellung bezeichnen (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Das aber wäre sowohl aus der Sicht der Dienststelle als auch aus der Sicht des Einzustellenden ein unerwünschtes, in beiderlei Hinsicht nicht interessengerechtes Ergebnis, das dem mit der Schaffung des eigenständigen Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung verfolgten gesetzlichen Anliegen widerspräche (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 BetrVG 1972, BAG, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 ).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Zutreffend ist auch die Annahme, eine Eingruppierung könne nicht nur als erstmalige Einreihung einer Tätigkeit in das kollektive Entgeltschema anlässlich der Einstellung (vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG) des diese Tätigkeit ausübenden Beschäftigten auftreten (so aber noch BVerwG, Beschl. v. 14.6.1995 - BVerwG 6 P 43.93 -, PersV 1996, 182, juris Rn. 19), sondern sei auch später während der Zugehörigkeit zur Dienststelle - als (Neu-)Eingruppierung - bei entsprechend aufgetretenem Bedürfnis nach einer neuen, zukunftsweisenden initialen Zuordnung der Tätigkeit des Beschäftigten zu Entgeltgruppen (und ggf. Stufen) denkbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999 - BVerwG 6 P 3.98 -, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 bis 23).

    Nach der sich später allmählich erweiterten Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts, die teilweise die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG rezipiert hat, kann jedoch ein nach Einstellung und erstmaliger Eingruppierung während der Zugehörigkeit zur Dienstelle auftretendes (späteres) Bedürfnis nach initialer Zuordnung der Tätigkeit des Beschäftigten zu Entgeltgruppen (sowie ggf. Fallgruppen und Stufen) etwa bei der Zuweisung eines ( sachlich ) wesentlich geänderten Arbeitsplatzes (Tätigkeitsbereichs) zu bejahen sein, weil dadurch die Frage einer Bewertung dieser Tätigkeit anhand der Tätigkeitsmerkmale und -beispiele der geltenden Vergütungsordnung erneut aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, a.a.O., Rn. 21 und LS 1), selbst wenn diese Tätigkeit (dieser Arbeitsplatz) bereits früher einmal unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden war (vgl. diese Modifikation durch BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, a.a.O., juris Rn. 23, 26).

    Der Umstand, dass die aus diesem Anlass notwendige Überprüfung ergibt, dass die Gruppenzuordnung (sowie die Fallgruppen- und Stufenzuordnung) letztlich unverändert bleiben, lässt die Mitbestimmung bei Eingruppierung nicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, a.a.O., Rn. 37 und LS 2).

  • BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

    Daraus folgt auch, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung - die sich nicht auf die erstmalige Eingruppierung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -BVerwGE 110, 151 ) nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmebegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 und vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung angenommen hat, dass auch die beabsichtigte Bestätigung einer Eingruppierung dem Mitbestimmungsrecht unterfällt, lagen dem Sachverhalte zugrunde, bei denen sich die Eingruppierungssituation in relevanter Weise geändert hatte, etwa durch Übertragung neuer Aufgaben, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes geführt haben, bzw. durch eine wesentliche Veränderung des Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 ff.).

  • OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17

    Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich

    Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes ist im Übrigen unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienstelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist oder nicht (vgl. zu Allem BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 16 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 ff.; BAG, Beschl. v. 21.3.1995, 1 ABR 46/94, PersR 1995, 498).

    Insoweit gilt das der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten immanente Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits in gleicher Weise wie im Verhältnis von Einstellung und Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31; Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31; Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15) geklärt, dass die Frage, ob die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes an einen Arbeitnehmer unter Eingruppierungsgesichtspunkten mitbestimmungspflichtig ist, losgelöst davon zu beantworten ist, ob die Umsetzung des Arbeitnehmers überhaupt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen der Mitbestimmung unterliegt.

    Die mangelnde Zustimmung zu einer Eingruppierung führt nicht zu einem Beschäftigungsverbot auf dem neuen Arbeitsplatz und steht auch vorläufigen Entgeltzahlungen nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 30 f.).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 BVerwG 6 P 3.98 BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    40 5. Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 34 K 6401/08

    Auslösung des Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung bei der Überprüfung

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15

    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

  • VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10

    Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Neu-Eingruppierung; Umsetzung;

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 5 A 11127/07

    Keine Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats bei Stufenzuordnung innerhalb der

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11

    Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der

  • BVerwG, 02.12.2009 - 6 PB 33.09

    Gehörsrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde; Mängel der Entscheidungsgründe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 5.16

    Verlangen des Personalrats nach Vergabekriterien für neuartige Funktionsstufe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 62 PV 8.06

    Begriff der Eingruppierung; Tätigkeitszuweisung und Eingruppierung; keine

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

  • VG Saarlouis, 11.06.2008 - 9 K 2105/07

    Keine Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach § 16 TV-L

  • BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13

    Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 17 LP 5/13

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15

    Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender

  • VG Braunschweig, 22.05.2007 - 10 A 1/07

    Eingruppierung; Entgeltstufe; Entgelttabelle; Mitbestimmung;

  • VG Düsseldorf, 13.09.2007 - 33 K 6013/06
  • VGH Bayern, 12.10.2021 - 17 P 19.861

    Mitbestimmung bei Personalmaßnahme vorgelagerter Untersuchung

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

  • VG Darmstadt, 30.11.2009 - 22 K 1279/09

    Personalvertretungsrecht des Bundes - Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei

  • VG Düsseldorf, 11.09.2006 - 33 K 375/06

    Zuerkennung einer Funktionszulage; Eingruppierung in eine bestimmte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 1 A 4182/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Übertragung der Wahrnehmung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 62 PV 5.08

    Personalvertretungsrecht; Rahmendienstvereinbarung; Beurteilungsrichtlinien;

  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 8.08

    Auslösen einer Mitbestimmung durch eine die Zugehörigkeit zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2009/98

    Mitbestimmungsrechtliche Ausgestaltung der Beteiligung des bei dem jeweiligen

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2017

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Eingruppierung anlässlich der

  • VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - Mitbestimmung des

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 17 P 09.1439

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung Neueinzustellender

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 987/18
  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 988/18
  • VG Düsseldorf, 31.03.2009 - 34 K 3147/08

    Personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsrecht bei der Übertragung der

  • VG Stuttgart, 04.06.2008 - PL 22 K 3929/07

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Zuordnung zur Entgelttabellenstufe

  • VG Berlin, 26.04.2013 - 61 K 15.12

    Mitbestimmung bei der Festlegung von Mangelfächern

  • VG Aachen, 08.05.2008 - 16 K 1142/07

    Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung der tariflichen Neuregelung für Ärzte in

  • VG Aachen, 19.12.2019 - 16 K 4067/18

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsrecht; Ablehnung

  • VG Berlin, 15.10.2009 - 61 K 8.09

    Personalvertretungsrecht (Berlin): Einstellung, abgekürztes

  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 17 P 06.3287

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Höhergruppierung; Vergütungssysteme des

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